Wahl zur Bezirkssynode

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Wahl zur Bezirkssynode

Wahl der Mitglieder der Bezirkssynode

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

nach der Wahl der Kirchenältesten ist die Wahl der Mitglieder der Bezirkssynode für die neue Amtszeit vorzube­reiten. Die Wahl erfolgt durch alle Kirchenältesten des Kooperationsraumes in einer gemeinsamen Sitzung im Laufe des Februar oder Anfang März.

Nach dem Leitungs- und Wahlgesetz (§ 51 Abs. 2) können wahlberechtigte Gemeindeglieder des Kirchenbezirks schriftlich Wahlvorschläge im Pfarramt einreichen. Ein Wahlvorschlag muss von 10 wahlberechtigten Gemeinde­gliedern für die Wahl der Mitglieder der Bezirkssynode unterzeichnet sein (§ 51 Abs. 2 S. 2 LWG). Die Ge­meindeglieder sind auf diese Möglichkeit durch gottesdienstliche Bekannt­gabe hinzuwei­sen. Die Einreichungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

Das Ende der Frist wurde auf 1.Februar festgelegt.

Mit freundlichen Grüßen,
Dekanin Regine Klusmann

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