14/01/2026 0 Kommentare
Wahl zur Bezirkssynode
Wahl zur Bezirkssynode
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Wahl zur Bezirkssynode
Wahl der Mitglieder der Bezirkssynode
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
nach der Wahl der Kirchenältesten ist die Wahl der Mitglieder der Bezirkssynode für die neue Amtszeit vorzubereiten. Die Wahl erfolgt durch alle Kirchenältesten des Kooperationsraumes in einer gemeinsamen Sitzung im Laufe des Februar oder Anfang März.
Nach dem Leitungs- und Wahlgesetz (§ 51 Abs. 2) können wahlberechtigte Gemeindeglieder des Kirchenbezirks schriftlich Wahlvorschläge im Pfarramt einreichen. Ein Wahlvorschlag muss von 10 wahlberechtigten Gemeindegliedern für die Wahl der Mitglieder der Bezirkssynode unterzeichnet sein (§ 51 Abs. 2 S. 2 LWG). Die Gemeindeglieder sind auf diese Möglichkeit durch gottesdienstliche Bekanntgabe hinzuweisen. Die Einreichungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Das Ende der Frist wurde auf 1.Februar festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen,
Dekanin Regine Klusmann
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