Dekanat
Ein Dekanat ist die kirchliche Verwaltungstelle eines Kirchenbezirks und damit gleichzeitg der Dienstsitz des Dekans bzw. der Dekanin.
Der Dekan bzw. die Dekanin wird auf Vorschlag der Landesbischöfin von der Bezirkssynode für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Aufgaben des Dekans/bzw. der Dekanin:
- Sie vertreten den Kirchenbezirk in der Öffentlichkeit
- Sie haben die Dienstaufsicht über Pfarrer, Pfarrvikare und sonstige Mitarbeiter/innen im Kirchenbezirk
- Sie beraten die im Kirchenbezirk tätigen theologischen und anderen Mitarbeiter/innen bei ihrer Arbeit
- Sie führen gemeinsam mit dem Bezirkskirchenrat Visitationen durch.